Privatversicherung
Privathaftpflichtversicherung
Schützt Sie, wenn Sie im Alltag versehentlich einer anderen Person einen Schaden zufügen – ob beim Radfahren, zu Besuch bei Freunden oder im Straßenverkehr als Fußgänger. Eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt, weil die Haftung dafür nach deutschem Recht grundsätzlich unbegrenzt ist.
Was deckt eine Privathaftpflichtversicherung ab?
Die Privathaftpflichtversicherung übernimmt in der Regel berechtigte Schadenersatzansprüche, wenn Sie im privaten Bereich – also nicht beruflich oder gewerblich – einer anderen Person einen Schaden zufügen. Das können Personenschäden, Sachschäden oder daraus entstehende Vermögensschäden sein. Typische Beispiele: ein umgestoßenes Weinglas beim Restaurantbesuch, ein Fahrradsturz, bei dem ein Fußgänger verletzt wird, oder ein Wasserschaden, den Sie als Gast in einer fremden Wohnung verursachen.
Gleichzeitig prüft und wehrt die Versicherung unberechtigte Ansprüche gegen Sie ab – das ist ein Teil des Schutzes, der oft übersehen wird, aber im Streitfall erhebliche Kosten sparen kann.
Viele Tarife enthalten heute zusätzliche Bausteine wie eine Forderungsausfalldeckung, den Einschluss von Gefälligkeitsschäden oder eine Mitversicherung für ehrenamtliche Tätigkeiten. Welche Bausteine sinnvoll sind, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab.
Für wen ist sie wichtig?
Grundsätzlich für nahezu jeden Erwachsenen und jeden Haushalt. Da die gesetzliche Haftung für selbst verursachte Schäden in Deutschland nicht der Höhe nach begrenzt ist, kann ein einziger unglücklicher Moment ohne ausreichenden Schutz zu einer finanziell existenzbedrohenden Situation führen. Familien schließen die Versicherung meist als gemeinsame Police für alle Haushaltsmitglieder ab.
Was ist in der Regel nicht versichert?
Vorsätzlich herbeigeführte Schäden sind grundsätzlich ausgeschlossen. Schäden im Rahmen einer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit gehören in eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung, Schäden durch die Nutzung eines Kraftfahrzeugs in die Kfz-Haftpflichtversicherung. Auch Schäden an eigenen Sachen sowie bestimmte Mietsachschäden sind je nach Tarif unterschiedlich geregelt – das lohnt einen genauen Blick in die Bedingungen des jeweiligen Vertrags.
Häufige Fragen
Ist eine Privathaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben?
Nein, anders als die Kfz-Haftpflicht ist sie nicht gesetzlich vorgeschrieben. Verbraucherschützer empfehlen sie trotzdem als eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt, da die Haftung für selbst verursachte Schäden nach deutschem Recht grundsätzlich unbegrenzt ist.
Was ist eine Forderungsausfalldeckung?
Sie greift, wenn Ihnen selbst ein Schaden entsteht, die verursachende Person aber nicht ausreichend versichert oder zahlungsfähig ist. In vielen modernen Tarifen ist dieser Baustein bereits enthalten, in älteren oft nicht.
Sind meine Kinder und mein Partner mitversichert?
Bei einer Familienpolice sind in der Regel Ehe- oder Lebenspartner sowie Kinder bis zum Abschluss der ersten Ausbildung mitversichert. Die genauen Bedingungen unterscheiden sich je nach Tarif, insbesondere bei minderjährigen Kindern und der sogenannten Deliktunfähigkeit.
Zahlt die Versicherung auch bei Gefälligkeitsschäden?
Viele moderne Tarife schließen sogenannte Gefälligkeitsschäden ein, etwa wenn Sie beim Blumengießen für Nachbarn etwas beschädigen. Das ist tarifabhängig und lohnt einen genauen Blick in die Bedingungen.
Was ist der Unterschied zur Hausratversicherung?
Die Privathaftpflicht zahlt für Schäden, die Sie anderen zufügen. Die Hausratversicherung schützt dagegen Ihr eigenes Hab und Gut, etwa bei Einbruch, Feuer oder Leitungswasserschäden. Beide ergänzen sich, decken aber unterschiedliche Risiken ab.