Für Eigentümer
Wohngebäudeversicherung
Schützt das Gebäude selbst – Mauerwerk, Dach und fest verbaute Bestandteile – vor Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Bei einer Baufinanzierung von der Bank in aller Regel vorausgesetzt.
Was deckt eine Wohngebäudeversicherung ab?
Die Wohngebäudeversicherung ersetzt in der Regel Schäden am Gebäude selbst – etwa durch Feuer, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel. Versichert sind typischerweise das Mauerwerk, das Dach und fest verbaute Bestandteile wie Heizung oder Sanitäranlagen.
Ein zunehmend wichtiger Baustein ist die Elementarschadenversicherung als Ergänzung, die zusätzlich Schäden durch Starkregen, Hochwasser oder Erdrutsch abdeckt – Ereignisse, die in den vergangenen Jahren spürbar häufiger geworden sind.
Für wen ist sie wichtig?
Für alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Häusern oder Eigentumswohnungen, ob selbst bewohnt oder vermietet. Bei einer Baufinanzierung verlangt die finanzierende Bank die Wohngebäudeversicherung praktisch immer, da das Gebäude als Kreditsicherheit dient.
Was ist in der Regel nicht versichert?
Der bewegliche Hausrat gehört nicht zur Wohngebäudeversicherung, sondern in die Hausratversicherung. Normale Alterung und Verschleiß sind ausgeschlossen, ebenso Schäden durch Elementarereignisse ohne entsprechenden Zusatzbaustein. Bei längerem Leerstand des Gebäudes gelten oft besondere Meldepflichten.
Häufige Fragen
Ist die Wohngebäudeversicherung gesetzlich Pflicht?
Gesetzlich nicht, aber finanzierende Banken verlangen sie bei einer Baufinanzierung praktisch immer, da das Gebäude als Sicherheit für den Kredit dient.
Was ist eine Elementarschadenversicherung und brauche ich sie?
Sie deckt zusätzlich Schäden durch Naturereignisse wie Starkregen, Hochwasser oder Erdrutsch ab, die in der klassischen Wohngebäudeversicherung meist nicht enthalten sind. Angesichts zunehmender Extremwetterlagen empfehlen Verbraucherschützer diesen Zusatzbaustein mittlerweile sehr häufig.
Was passiert bei längerem Leerstand des Gebäudes?
Ein längerer Leerstand muss dem Versicherer in der Regel gemeldet werden, da sich dadurch das Risiko ändert – etwa für unbemerkte Leitungswasserschäden. Wird die Meldung versäumt, drohen im Schadenfall Kürzungen der Leistung.
Zählt eine Einbauküche zum Gebäude oder zum Hausrat?
Das hängt vom Vertrag ab. Viele Wohngebäudeversicherungen schließen fest verbaute Einbauküchen mit ein, in anderen Fällen zählen sie zum Hausrat. Ein Punkt, den man beim Vertragsabschluss klären sollte.
Wie wird der Wert des Gebäudes für die Versicherungssumme ermittelt?
Häufig über den sogenannten gleitenden Neuwertfaktor auf Basis des Baupreisindex, der den Wiederaufbauwert laufend an die Baukostenentwicklung anpasst und so eine Unterversicherung vermeiden soll.