Gewerbeversicherung
Betriebshaftpflichtversicherung
Schützt Ihr Unternehmen, wenn im Rahmen des Geschäftsbetriebs einer anderen Person ein Schaden entsteht – vom stürzenden Kunden im Laden bis zum versehentlich beschädigten Eigentum beim Einsatz vor Ort.
Was deckt eine Betriebshaftpflichtversicherung ab?
Sie übernimmt in der Regel berechtigte Schadenersatzansprüche, wenn im Rahmen Ihres Geschäftsbetriebs einer anderen Person ein Personen-, Sach- oder Vermögensschaden entsteht – etwa wenn ein Kunde in Ihren Geschäftsräumen stürzt oder ein Mitarbeiter beim Einsatz vor Ort versehentlich Eigentum beschädigt. Gleichzeitig prüft und wehrt die Versicherung unberechtigte Ansprüche ab.
Für wen ist sie wichtig?
Praktisch für jedes Unternehmen und jede gewerbliche Tätigkeit, unabhängig von der Größe – von der Einzelunternehmerin bis zum mittelständischen Betrieb. Haftungsrisiken im Geschäftsbetrieb sind vielfältig und können schnell existenzbedrohende Summen erreichen.
Was ist in der Regel nicht versichert?
Vermögensschäden aus einem fehlerhaften Beratungs- oder Ausführungsergebnis gehören meist in eine Berufshaftpflicht- oder Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, nicht in die Betriebshaftpflicht. Vorsätzlich herbeigeführte Schäden sowie reine Erfüllungsschäden an der eigenen mangelhaften Leistung sind grundsätzlich ausgeschlossen.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zur Berufshaftpflichtversicherung?
Die Betriebshaftpflicht deckt allgemeine Risiken des Geschäftsbetriebs ab, etwa wenn ein Kunde in Ihren Räumen stürzt. Die Berufshaftpflicht dagegen greift bei Vermögensschäden durch einen Beratungs- oder Ausführungsfehler in der eigentlichen fachlichen Tätigkeit. Viele Unternehmen brauchen beides.
Brauche ich das auch als Kleinunternehmer oder Solo-Selbstständiger?
Ja, grundsätzlich unabhängig von der Unternehmensgröße. Auch als Einzelunternehmer haften Sie mit Ihrem Privatvermögen für Schäden, die im Rahmen der geschäftlichen Tätigkeit entstehen.
Sind angestellte Mitarbeiter mitversichert?
In der Regel ja – Schäden, die Mitarbeitende in Ausübung ihrer dienstlichen Tätigkeit verursachen, sind bei den meisten Tarifen automatisch mitversichert.
Deckt sie auch Schäden, die beim Kunden vor Ort entstehen?
Typischerweise ja, etwa wenn ein Handwerker beim Kundeneinsatz versehentlich etwas beschädigt. Der genaue Umfang hängt vom jeweiligen Tarif und der ausgeübten Tätigkeit ab.
Was ist eine Tätigkeitsschadenklausel?
Sie erweitert den Schutz auf Schäden an Gegenständen, an denen gerade gearbeitet wird oder wurde – ein Bereich, der in der klassischen Betriebshaftpflicht sonst oft ausgeschlossen ist und je nach Branche wichtig sein kann.